Immobilienkauf in Spanien
In 6 Schritten zu Ihrem Eigenheim in der Sonne
Steht Ihr Entschluss fest, eine Immobilie auf dem spanischen Festland, den Kanaren oder Balearen zu erwerben? Dann können Sie bereits mit den Vorbereitungen beginnen. Hier lesen Sie sechs Aufgaben und Informationen auf dem Weg zu Ihrem spanischen Eigenheim – diese 6 Top-Tipps beim Immobilienkauf in Spanien sollten Sie in jedem Fall beachten:
- N.I.E. beantragen: Ohne spanische Steuernummer, die sogenannte NIE (Número de Identificación de Extranjero), können Sie weder ein Bankkonto in Spanien eröffnen noch einen Kaufvertrag beim Notar unterschreiben.
- Spanisches Girokonto eröffnen: Der Kaufpreis für eine Immobilie in Spanien wird üblicherweise beim Notartermin per Bankscheck einer spanischen Bank entrichtet. Eine spanische Kontoverbindung ist unumgänglich.
- Immobilienfinanzierung in Spanien: Banken in Spanien finanzieren – anders als deutsche Banken – den Kauf von Immobilien bis maximal 60 – 70 % bei Nicht-Residenten und bis maximal 80 % bei Residenten.
- Rechtsanwalt beim Immobilienkauf: Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen nur einen sehr beschränkten Aufgabenkreis. Die Begleitung durch einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt, ist deshalb empfehlenswert und üblich.
- Der Reservierungsvertrag: Gegen eine meist geringe Reservierungsgebühr wird die Immobilie für einige Tage freigehalten. Entscheidet sich der Interessent gegen einen Kauf, verliert er die Reservierungsgebühr. Bei einem zustande kommenden Kauf wird sie mit dem Kaufpreis verrechnet.
- Der Optionsvertrag: Beim sogenannten Optionsvertrag fällt i. d. R. eine Gebühr von 10 % an und es besteht eine höhere Kaufbindung als beim Reservierungsvertrag. Da es an dieser Stelle bereits um viel Geld geht, sollte die Finanzierung vorher geprüft sein.
Unsere Maklerkollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei allen Schritten. Sprechen Sie uns an. Interessante Spanienimmobilien aus unserem Portfolio finden Sie hier…