Dekra-zertifizierten Sachverständiger
Immobilienbewertung / Gutachten
Je nachdem, zu welchem Zweck Sie eine Immobilienbewertung benötigen, bietet Ihnen der Dekra-zertifizierte Gutachter für Immobilienbewertung, Marcus Kammel, verschiedene Arten von Wertermittlungen an.
Immobilienbewertungen sind interessant für Besitzer von Wohn- und Gewerbeeigentum, die neutral den Wert ihrer Immobilie vom Fachmann festgestellt wissen möchten. Immobilieninteressenten, die kurz vor der Kaufzusage stehen, können mit Hilfe der objektiven Käuferberatung eine zweite Meinung vom Experten einholen und somit bares Geld in der abschließenden Kaufpreisverhandlung sparen. In der Regel reicht in beiden genannten Fällen eine einfache Wertschätzung, welche mündlich oder wahlweise in kurzer, übersichtlicher Schriftform erbracht wird.
Anwendungsbeispiele für Vollgutachten:
- Vermögensaufteilung in Erb- und Scheidungsfällen
- Im Falle von Vormundschaften
- Bei Beleihungen
- Für Versicherungen
- Für die Taxierung vor dem Verkauf
In unserem Büro stehen Ihnen zwei Dekra-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung mit ihrer Expertise zur Seite. Erfahren Sie hier noch mehr über unsere Dienstleistung in Sachen fundierter Immobilienbewertung: www.hausbewerter.net
Der informellste und günstigste Weg
Mündliche Beratung
Die mündliche Beratung stellt den informellsten und günstigsten Weg dar, den Wert einer Immobile zu erfassen.
Der Dekra-zertifizierte Sachverständige Marcus Kammel teilt Ihnen in einem kurzfristig vereinbarten Ortstermin und nach Begehung und Begutachtung des Objekts den Wert einer Immobilie mit.
Egal, ob Sie den Wert zum Eigenbedarf oder aber im Falle eines geplanten Immobilienkaufs- oder verkaufs benötigen: die mündliche Beratung hilft Ihnen, bares Geld zu sparen und faktenorientierte Verhandlungssicherheit zu erlangen.
Eine gute Investitionen, die einen konkreten Nutzen mit sich bringt!
Durch die Wertermittlung erhalten Kaufinteressenten eine fundierte Basis für die weiteren Kaufpreisverhandlungen mit dem Immobilienmakler und dem Eigentümer. Durch gezielte, mündliche Beratung ermöglicht Marcus Kammel Immobilienkäufern oftmals eine nicht unerhebliche Ersparnis.
Immobilienverkäufern verhilft die marktgerechte Einschätzung des Immobilienwerts zu einem schnellen und zielgerichteten Verkauf des Objekts.
Schriftliche Werteinschätzung
Werteinschätzung
Die Werteinschätzung einer Immobilie erfolgt schriftlich. Der Dekra-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung Marcus Kammel erstellt hierbei dieselben Berechungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren wie in einem Vollgutachten nach §194 BauGB. Anders als beim vollumfänglichen Gutachten wird hier allerdings auf Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen verzichtet.
Ein Vollgutachten nach §194 BauGB ersetzt die schriftliche Werteinschätzung jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich um eine „abgespeckte“ Form, die dennoch Ihren Nutzen konkret erfüllt. Die gezielte Werteinschätzung schafft Grundlagen.
Denn: die schriftliche Werteinschätzung eignet sich ebenfalls zur Vorlage beim Amtsgericht sowie bei Finanzämtern und wird dort anerkannt. Dies sind die häufigsten Bedarfsfälle für eine schriftliche Werteinschätzung:
• Verkauf einer Immobilie
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert kann als fundierte Basis für einen marktgerechten Preis zum Verkauf angesetzt werden. Gegenüber Kaufinteressenten kann die schriftliche Werteinschätzung zur Stützung der Kaufpreisvorstellung dienen.
• Erbauseinandersetzungen und Erbauszahlungen
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert bietet Erben einen fundierten Richtwert zur Aufteilung und Auszahlung eines Immobilienerbes.
• Scheidung
Der in der schriftlichen Werteinschätzung ermittelte Wert repräsentiert einen objektiven Richtwert zur Gütertrennung und –aufteilung.
• Banken und Versicherungen
Die schriftliche Werteinschätzung eignet sich zur Vorlage bei Banken und Versicherungen, wenn ein objektiv ermittelter Marktwert verlangt wird.
Vollgutachten nach §194 BauGB
Vollgutachten
Das sogenannte Vollgutachten nach §194 BauGB erfolgt schriftlich und enthält – soweit möglich – alle Berechungen vom Sach-, Ertrags- und Vergleichswertverfahren inklusive ausführlicher Erläuterungen, Plausibilisierungen sowie Erklärungen und Herleitungen.
Das Vollgutachten ist gerichtsfest und eignet sich insofern für alle Streitigkeiten vor Gericht, wie z.B.:
- bei Auseinandersetzungen zwischen Erben,
- Scheidungen,
- In steuerrechtliche Fällen,
- Im Falle von Vormundschaft etc.
Marcus Kammel erstellt als Dekra-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung Immobiliengutachten für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie für gewerbliche Objekte und Mischobjekte (privat und gewerblich genutzt).
„Drum prüfe…“
In Zweifelsfällen erstellen wir auch Gegengutachten zur Betrachtung einzelner Fälle.
Unser Sachverständigenbüro ist anerkannt darin, Fremdgutachten zu überprüfen und Stellungnahmen dazu zu erstellen.