Immobilienmaklergesetz: Costa Blanca und Balearen gehen einen Schritt weiter.
Wie auch in anderen Ländern wie Deutschland, Frankreich und USA ist auch in Spanien die Berufsbezeichnung des Immobilienmaklers nicht geschützt – d.h. der Beruf setzt weder Studium noch Ausbildung voraus. Einige spanische Regionen (Andalusien, die Kanaren, Madrid sowie Murcia) haben dies bereits mit einer Registrierungspflicht für selbstständige Immobilienmakler geändert. Dieses Register hat das Ziel, die Tätigkeiten der ansässigen Immobilienmakler transparent zu machen und diese zum Schutz der Kunden überwachen zu können.
Die Regionen Valencia mit ihrer beliebten Costa Blanca sowie die Balearen gehen nun noch einen Schritt weiter: Ab Oktober müssen sich Immobilienmakler nicht nur im Register eintragen lassen, sondern gehen mit ihrer Berufsausübung eine Reihe von Verpflichtungen sowie zivilrechtlichen Haftungen für Schäden ihrer Arbeit ein. Wer nicht bereits eine Berufsausbildung als Immobilienmakler oder ein entsprechendes Hochschulstudium (z. B. Rechtswissenschaften, Ingenieurwesen, Wirtschaft) vorweisen kann, muss eine Bescheinigung über 200 Stunden Fortbildung in der Immobilienwirtschaft (auf spanisch) vorlegen. Diese Kurse können online oder vor Ort abgeleistet werden.
Diese neue Regelung in Valencia und auf den Balearen wird die Qualität der Immobilienvermittlung anheben – solide Immobilienmakler und -agenturen werden weiter gestärkt, unseriöse Selbstständige hingegen werden weitgehend aussortiert. Bei Nicht-Registrierung und Verstößen drohen hohe Geldstrafen bis zu 950.000 Euro.