nicht vorhanden
Vorbehaltlich der entsprechenden Baugenehmigungen ist auf diesem Grundstück sowohl ein Mehrfamilienhaus als auch ein neues Doppelhaus möglich.
Die Bebaubarkeit richtet sich nach §34 BauGB, wobei eine Unterkellerung der neuen Gebäude wegen des felsigen Untergrundes einen zusätzlichen Aufwand darstellen würde.
Es bestehen auf dem Grundstück keine dienenden Baulasten.
Laut Auskunft der Stadt Wuppertal bestehen auf dem Grundstück auch keine Altlasten.
Das Grundstück freut sich darauf mit neuem Leben gefüllt zu werden!
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein Abriss Gebäude nebst zwei Garagen und Taubenställen.
Bitte beachten Sie, dass das Grundstück nur mit einem entsprechenden Vertriebstrecht zur etwaigen Weitervermarktung im Bezug auf die Vermietung oder den Verkauf einzelner Einheiten verkauft wird.
Bitte kontaktieren Sie uns nur schriftlich.
Die beliebte Lage am Sedansberg lässt grüßen!
Es handelt sich hier auf aufgrund der Fußläufigkeit zur Barmer Innenstadt um eine sehr beliebte Höhenlage in Wuppertal Barmen.
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