Die Bebaubarkeit richtet sich nach § 35 BauGB!
Es liegt eine positive Bauvoranfrage für ein 1-2 Familienhauses vor.
Aussage der Stadt Ennepetal:
Eine Privilegierung im Sinne von § 35 (1) BauGB ist nicht gegeben. Danach muss das Vorhaben als "sonstiges Vorhaben" im Außenbereich beurteilt werden. Gemäß § 35 (2) BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn Ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Durch eine bereits vorgelegte Planung für ein Enfamilienhaus werden öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt.
Weitere Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit!
Die Topographie des Grundstückes ist zum Teil stark abfallend.
Das Grundstück ist vollerschlossen!
Der Kanalanschluss liegt auf dem Grundstück.
GENERELL BITTEN WIR VON TELEFONISCHEN ANFRAGEN ABSTAND ZU NEHMEN! WIR BITTEN BEI IHREN ANFRAGEN UM DIE ANGABE IHRER VOLLSTÄNDIGEN ADRESSE UND TELEFONNUMMER!
Das schöne und sehr ruhige ca. 978 m² Grundstück liegt im Bereich Oelkinghausen!
Wenn Sie es bevorzugen etwas abgelegener zu Wohnen, aber trotzdem innerhalb von 5 Autominuten in der Urbanität zu sein, sind Sie hier genau richtig!
Die ungefähre Position der Immobilie auf Google Maps ansehen (Link auf externe Website)